AGBs|
§ 1 Geltungsbereich (1) Nachfolgende Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich und sind wesentlicher Bestandteil unserer Angebote und Kaufverträge. Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen, es sei denn, wir hätten ausdrücklich und schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten auch dann ausschließlich, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss (1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Bestellung des Käufers schriftlich bestätigen oder wir die Ware liefern. Bei Vermittlungsgeschäften gelten die zwischen Käufer und Verkäufer vereinbarten AGBs. (2) Mündliche und telefonische Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Rechtsgültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung.
§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen (1) Unsere Preise gelten, sofern nichts anderes vereinbart ist, unversichert ab Lager oder Werk, ausschließlich Verpackung und zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. (2) Unsere Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Skontoabzug ist nur nach unserer ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung möglich. Wir sind berechtigt, ohne Angabe von Gründen die Lieferung von einer Zahlung Zug um Zug abhängig zu machen. Wird für uns nach Abschluss des Vertrags erkennbar, dass unser Anspruch auf die Gegenleistung durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers gefährdet ist, sind wir berechtigt, Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Käufer in Annahmeverzug gerät oder bereits gegen vereinbarte Zahlungsbedingungen verstoßen hat. (3) Wir behalten uns die Ablehnung von Schecks oder Wechseln ausdrücklich vor. Diskont - und Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers und sind sofort fällig.
§ 4 Aufrechnung, Zurückbehaltung und Abtretung (1) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn sein Gegenanspruch von uns unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist. Dies gilt auch für die Einrede des nicht erfüllten Vertrages gemäß § 320 BGB. (2) Der Käufer ist nicht berechtigt, ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
§ 5 Gefahrübergang (1) Die Ware reist auf Gefahr und Rechnung des Käufers. Dies gilt auch für eventuelle Rücksendungen. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware an das den Transport ausführende Transportunternehmen oder den Spediteur übergeben wurde. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen z.B. Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung, übernommen haben. Erfolgt die Versendung auf Veranlassung des Käufers oder aus einem sonstigen Grund, der in der Sphäre des Käufers liegt, zu einem späteren als dem erstmöglichen Liefertermin, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. (2) Auf Wunsch des Käufers werden wir die Sendung auf Kosten des Käufers gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichern.
§ 6 Gewährleistung (1) Wir übernehmen grundsätzlich keine Gewährleistung für Mängel bei allen Postenwaren. Alle Angaben in Katalogen, Auflistungen, Angeboten etc. stellen keine zugesicherten Eigenschaften, sondern Produktbeschreibungen dar. Eine Zusicherung liegt nur dann vor, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet wird.
§ 7 Haftung (1) Wir haften nicht für Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, es sei denn, diese werden durch das Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft, Unmöglichkeit, Verzug oder schuldhafte Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) verursacht. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden, die auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von uns oder unseren zurückzuführen sind.
§ 8 Gewerbliche Schutzrechte und Urheberrechte Dritter Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die gelieferten Waren keine gewerblichen Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzen. Der Käufer hat uns von allen gegen ihn aus diesem Grund erhobenen Ansprüchen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Soweit die gelieferten Waren nach Entwürfen oder Anweisungen des Käufers gefertigt wurden, hat der Käufer uns von allen Ansprüche freizustellen, die von Dritten aufgrund der Verletzung gewerblicher Schutzrechte oder Urheberrechte geltend gemacht werden.
§ 9 Export- und Importgenehmigungen Von uns gelieferte Waren und technisches Know-how sind zur Benutzung und zum Verbleib in dem von dem Käufer angegebenen Lieferland bestimmt. Die Wiederausfuhr oder Rückeinfuhr von nur für den Export bestimmter Waren ist für den Käufer durch uns genehmigungspflichtig und unterliegt grundsätzlich den Außenwirtschaftsvorschriften der Bundesrepublik Deutschland bzw. des anderen mit dem Käufer vereinbarten Lieferlandes. Der Käufer ist verpflichtet, sich selbständig über die entsprechenden Vorschriften zu informieren, und zwar nach den Deutschen Bestimmungen beim Bundessausfuhramt, 65760 Eschborn/Taunus, nach den US-Bestimmungen beim USDepartment of Commerce, OEA, Washington DC 20230. Unabhängig davon, ob der Käufer den endgültigen Bestimmungsort der gelieferten Waren angibt, obliegt es dem Käufer in eigener Verantwortung, die gegebenenfalls notwendigen Genehmigung der jeweils zuständigen Außenwirtschaftsbehörde einzuholen, bevor er die Ware exportiert.
§ 10 Datenschutz (1) Die Auftragsabwicklung erfolgt. Der Käufer erklärt sich hiermit damit einverstanden, dass wir nach Maßgabe der jeweils geltenden rechtlichen Bestimmungen seine personenbezogenen Daten bzw. Unternehmensdaten erheben, verarbeiten, nutzen und Dritten übermitteln, soweit dies für die Begründung und ordnungsgemäße Abwicklung des Vertragsverhältnisses erforderlich oder sonst rechtlich zulässig ist. (2) Ferner ermächtigt der Käufer seine kontoführende Bank, im Rahmen üblicher Bonitätsprüfung eine allgemeine Bankauskunft über den Kunden an eine von uns beauftragte Bankauskunftei zu erteilen.
§ 11 Schlussbestimmungen (1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendbarkeit des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) ist ausgeschlossen. (2) Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Berlin bzw. der vereinbarten Lager oder Standorte. (3) Im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich rechtlichen Sondervermögen ist Berlin Gerichtsstand. Für gegen uns gerichtete Klage ist dieser Gerichtsstand ausschließlich. Wir behalten uns vor, den Kunden auch an einem gesetzlich begründeten Gerichtsstand zu verklagen. (4) Vertragsenderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürften zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. (5) Soweit nach diesen Bedingungen die Einhaltung der Schriftform erforderlich ist, genügt auch die Übermittlung per Telefax oder E-Mail. (6) Sollten eine oder mehrere Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. Die unwirksame oder unvollständige Bestimmung wird durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der gewollten Regelung wirtschaftlich am nächsten kommt. |
